Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Infos

Zielgruppe
- Altenpfleger/innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
- Heilerziehungspfleger/innen
- Heilpädagogen/innen
- Erzieher/innen
- Gesundheits-, Pflege-, Sozial-, Geistes- und ErziehungswissenschaftlerInnen
- sowie vergleichbare Qualifikationen
- mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre.
Ziele
 
Die Teilnehmer/-innen
- entwickeln eine fachlich-methodische Kompetenz, die sich insbesondere durch medizinisch-pflegerische einschließlich palliative Kenntnisse sowie Kenntnisse im Sozial- und Betreuungsrecht und psychische, soziale, ethische und kulturelle Kenntnisse im Kontext von Alter und Sterben auszeichnet.
- entwickeln sozale und personale Kompetenzn, die sich insbesondere durch eine reflektierte  Gesprächsführungskompetenz und Beratungshaltung auszeichnet.
- können in internen und externen Netzwerken agieren und diese konstruktiv für eine qualifizierte Umsetzung des Beratungsangebotes einbinden.

Kursdaten

Inhalt
 
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz wurde in § 132g SGB V die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase als neues Leistungsangebot in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingeführt. Bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung geht es um ein individuelles, auf die Situation des gesetzlich Versicherten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und/oder seelsorgerlichen Versorgung.
Im Rahmen der Beratung wird der Leistungsberechtigte im Prozess der Entscheidungsfindung für die Versorgung in der letzten Lebensphase unterstützt und begleitet. Diese Gespräche sind geprägt von persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen sowie vertraulichen Informationen. Die individuelle Auseinandersetzung über medizinisch-pflegerische Abläufe, Möglichkeiten, Ausmaß und Intensität von medizinischen Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen benötigt qualifizierte BeraterInnen.
Die Weiterbildung basiert auf den Vorgaben der Rahmenvereinbarungvom 13.12.2017.
 
Folgende Inhalte der Rahmenvereinbarung werden geschult:
- Gesundheitliche Versorgungsplanung (= Advanced Care Planning / ACP)
- Medizinisch-pflegerische Sachverhalte
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen
- Versorgungsplanung
- Dokumentation und Vernetzung
- Bearbeitung von Praxisaufträgen zur Förderung des Theoerie-Praxis-Transfers
Referenten
Seminarleitung ist Meike Schwermann (M.A.), Liz. Trainerin für Palliative Care, Dipl. Pflegewissenschaftlerin (FH), Dipl. Sozialwirtin, Fachkrankenschwester für Intensiv- und Anästhesiepflege sowie weitere Referenten.
Kosten
1.400,00€
Die Kursgebühr beinhaltet die Kosten für die Teilnahme sowie sämtliche Kursmaterialien und Getränke.
 
Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter wird die Anmeldung rechtsverbindlich. Die Kursgebühr ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung / Rechnung bis spätestens vier Wochen vor veranstaltungsbeginn zu zahlen. Der rechtzeitige Eingang der Gebühr ist Voraussetzung für die Kursteilnahme.
 
Termine
23.-26.10.2022
17.-19.01.2023
06.-08.02.2023
24.03.2023
27.04.2023
 
Anmerkungen
Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile.
 
Erster Teil
Sie umfasst im ersten Teil mindestens 48 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht (mit Diskussionen, Rollenspielen, Intensivtraining in Kleingruppen etc.) und 12 UE bestehend auszwei Beratungsprozessen mit insgesamt vier begleiteten Gesprächen der angehenden Beraterin/des angehenden Beraters unter Begleitung einer Dozentin/eines Dozenten mit anschließender Reflexioneinschließlich der Vor- und Nachbereitung und Dokumentation durch die angehende Beraterin/den angehenden Berater.
 
Zweiter Teil
Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung. Er umfasst die Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen, die in der Regel innerhalb eines Jahres, alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch den Anbieter der Weiterbildung begleitet (z.B. Coaching-Gespräche, Plenararbeit, Organisation des Austausches zwischen Weiterbildungsteilnehmern).   Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhält die Beraterin/der Berater ein Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist. Das Nähere ist in der Vergütungsvereinbarung zu regeln.  
Kursgrößemindestens 8 Teilnehmende
maximal 12 Teilnehmende
AnmeldeschlussMontag, 17. Oktober 2022

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der beschränkten Anzahl an Teilnehmenden dazu kommen kann, dass Sie bei der Anmeldung auf der Warteliste zur Veranstaltung landen.

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